Betriebliche Altersversorgung ist Vertrauenssache

Sachverstand und Verwaltung aus einer Hand

Betriebliche Altersversorgung ist Vertrauenssache

Sachverstand und Verwaltung aus einer Hand

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Dresdner VersorgungsManagement GmbH (DVM)


§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Zustandekommen des Vertrages
Die DVM unterbreitet dem Trägerunternehmen im Rahmen einer Beratung ein individuelles Angebot zur betrieblichen Altersversorgung. Der Beratungsvertrag gilt mit der Bestimmung des Vertragsbeginns als geschlossen.

§ 3
Fälligkeit
§ 4
Mitwirkungspflicht
Das Trägerunternehmen verpflichtet sich alle Informationen und Unterlagen der DVM rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insoweit diese bAV relevant sind. Dies betrifft insbesondere psv-pflichtige Sachverhalte.

§ 5
Haftungsausschluss
§ 6
Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Trägerunternehmen gegenüber der DVM zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der DVM ausgeschlossen, sofern das Trägerunternehmen nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

§ 7
Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung des Trägerunternehmens besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 8
Gerichtsstand

§ 9
Salvatorische Klausel
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem gewollten Vertragszweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Dresden, August 2017